Kurfürstin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Kur·fürs·tin, Plural: Kur·fürs·tin·nen
Aussprache:
IPA [ˈkuːɐ̯ˌfʏʁstɪn]
Bedeutungen:
[1] eine Reichsfürstin des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, die das Recht hatte, an der Wahl des römisch-deutschen Königs teilzunehmen
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Kurfürst mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] „Die Kurfürstin Sophie war der geistig-kulturelle Mittelpunkt am Hofe in Hannover.“



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