Ladeninhaber
Substantiv, m:

Worttrennung:
La·den·in·ha·ber, Plural: La·den·in·ha·ber
Aussprache:
IPA [ˈlaːdn̩ˌʔɪnhaːbɐ]
Bedeutungen:
[1] Person, die ein Geschäft besitzt
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Laden und Inhaber
Beispiele:
[1] „Einige der Ladeninhaber weigerten sich, Juden zu beliefern, wie der SD am 29. September aus Köln berichtete, bis man ihnen mitteilte, daß sie dadurch keine Nachteile erleiden würden.“
Übersetzungen:


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