Landgericht
Substantiv, n:

Worttrennung:
Land·ge·richt, Plural: Land·ge·rich·te
Aussprache:
IPA [ˈlantɡəˌʁɪçt]
Bedeutungen:
[1] in Deutschland das Gericht zwischen Amtsgericht und Oberlandesgericht
[2] Gebäude, in dem sich [1] befindet
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Land und Gericht
Gegenwörter:
[1] Amtsgericht, Bezirksgericht, Bundesgericht, Kreisgericht, Oberlandesgericht
Beispiele:
[1] Derzeit laufen beim Hamburger Landgericht 25 Verfahren von Bankkunden, die ihr Geld durch den Erwerb von Lehman-Zertifikaten verloren haben.
[1] „Das Stuttgarter Landgericht urteilt über einen Hochstapler, der es mit Hauptschulabschluss bis an den Operationstisch schaffte.“
[1] „Wenn demnächst vor dem Landgericht im schwäbischen Ellwangen der Prozess beginnt, wird Serdal Ö. als Nebenkläger dabei sein.“
[1] „Aber auch sonst ist der Prozess vor dem Landgericht in Braunschweig einer, der ein Leben und einen mörderischen Ausraster wie aus einer anderen Zeit, einer längst abgelebten Welt, zeigt.“
[2] Bevor er das Landgericht betrat, richtet er seine Krawatte sowie seine Frisur und hielt für einen Moment seinen Atem an.
Übersetzungen:
  • englisch: [1] in Deutschland: Land court, englische Entsprechungen: district court, regional court



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