Landungsplatz
Substantiv, m:

Worttrennung:
Lan·dungs·platz, Plural: Lan·dungs·plät·ze
Aussprache:
IPA [ˈlandʊŋsˌplat͡s]
Bedeutungen:
[1] dafür vorgesehene Stelle, an der Wasser- oder Luftfahrzeuge (an-)landen können
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Landung und Platz mit dem Fugenelement -s
Synonyme:
[1] Anlegeplatz
Beispiele:
[1] „Längs der österreichischen Gränze dürfen auf dem Bodensee beladene Fahrzeuge in einer, nicht zu einem erlaubten Landungsplatze führenden Richtung, dem Ufer, auf eine, weniger als fünfzig Wienerfuß betragende Entfernung sich, ohne besondere Erlaubniß des nächsten Zollamtes, nicht nähern.“
[1] „Bereits 1929 bestand ein Landungsplatz Alpnach.“



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