Lautgesetz
Substantiv, n:

Worttrennung:
Laut·ge·setz, Plural: Laut·ge·set·ze
Aussprache:
IPA [ˈlaʊ̯tɡəˌzɛt͡s]
Bedeutungen:
[1] Linguistik, Historisch-vergleichende Sprachwissenschaft: regelmäßige Lautentsprechung zwischen historisch verwandten Sprachen und zwischen den verschiedenen Entwicklungsstadien einer Sprache
Herkunft:
Determinativkompositum aus Laut und Gesetz
Gegenwörter:
[1] Analogie, Entlehnung
Beispiele:
[1] Die erste, germanische Lautverschiebung besteht aus einer Reihe von Lautgesetzen. Eines dieser Lautgesetze besagt, dass aus dem indogermanischen Laut [p] (wie noch lat. "pater") im Germanischen ein [f] wird (z.B. dt. "Vater" = [faːtɐ], engl. "father").
[1] „Durch Untersuchungen dieser Art stieß man eben auf verschiedene Phänomene des Wandels und auf Gesetzmäßigkeiten begrenzter Art wie die sog. Lautgesetze.
[1] „Das Lautgesetz sagt nicht aus, was unter gewissen allgemeinen Bedingungen immer wieder eintreten muss, sondern es konstatiert nur die Gleichmässigkeit innerhalb einer Gruppe bestimmter historischer Erscheinungen.“
[1] „Wenn solche Entsprechungen (die als Entwicklungen interpretiert werden) mit einer gewissen Regelmäßigkeit auftreten, dann spricht man von einem Lautgesetz...“
[1] „Die Junggrammatiker ließen somit den Sprachwandel von zwei Kräften beherrscht werden, den mit Naturnotwendigkeit herrschenden Lautgesetzen und der durchkreuzend von der Seele her eingreifenden Analogie, die freilich nur auftreten konnte, nicht mußte.“
Übersetzungen:


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