Lebendgeburt
Substantiv, f:

Worttrennung:
Le·bend·ge·burt, Plural: Le·bend·ge·bur·ten
Aussprache:
IPA [ˈleːbn̩tɡəˌbuːɐ̯t], [ˈleːbn̩tɡəˌbʊʁt]
Bedeutungen:
[1] Geburt eines lebendigen Lebewesens
Herkunft:
Determinativkompositum von lebend und Geburt
Gegenwörter:
[1] Abgang, Abort, Totgeburt
Beispiele:
[1] „Eine Lebendgeburt, für die die allgemeinen Bestimmungen über die Anzeige und die Eintragung von Geburten gelten, liegt vor, wenn bei einem Kinde nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat.“
Übersetzungen:


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