Lebensmittelhändlerin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Le·bens·mit·tel·händ·le·rin, Plural: Le·bens·mit·tel·händ·le·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈleːbn̩smɪtl̩ˌhɛndləʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die professionell Lebensmittel vertreibt
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Lebensmittelhändler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] „Die Lebensmittelhändlerin ließ die Eingangstür nicht mehr offenstehen.“
[1] „Eine kleine Lebensmittelhändlerin oder eine Angestellte in einer Apotheke war unter Umständen besser versorgt als eine Offiziersgattin ohne Beziehungen.“
Übersetzungen:


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