Lehnsherr
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Lehns·herr, Plural: Lehns·her·ren
Aussprache:
- IPA [ˈleːnsˌhɛʁ]
- [1] historisch: Eigentümer von Grundbesitz, das an einen Lehnsmann übertragen wird
- [1] „Oberster Lehnsherr war der jeweilige oberste Landesherr, König oder Herzog, der Lehen an seine Fürsten vergab.“
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