Lehnsherr
Substantiv, m:

Worttrennung:
Lehns·herr, Plural: Lehns·her·ren
Aussprache:
IPA [ˈleːnsˌhɛʁ]
Bedeutungen:
[1] historisch: Eigentümer von Grundbesitz, das an einen Lehnsmann übertragen wird
Gegenwörter:
[1] Lehnsmann, Vasall
Beispiele:
[1] „Oberster Lehnsherr war der jeweilige oberste Landesherr, König oder Herzog, der Lehen an seine Fürsten vergab.“



Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch