Leibeigenschaft
Substantiv, f:

Worttrennung:
Leib·ei·gen·schaft, Plural: Leib·ei·gen·schaf·ten
Aussprache:
IPA [ˈlaɪ̯pʔaɪ̯ɡn̩ʃaft]
Bedeutungen:
[1] persönliche Abhängigkeit von einer anderen Person
Herkunft:
Ableitung vom Adjektiv leibeigen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -schaft
Beispiele:
[1] „Die 1781 verfügte Aufhebung der Leibeigenschaft der Bauern hatte für Wien nur geringe Auswirkungen.“
[1] „Napoleon wollte als Befreier vom zaristischen Joch zu ihnen kommen, er wollte die Leibeigenschaft der Bauern aufheben und Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit auch in diesen finsteren Teil Europas bringen.“
Übersetzungen:


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