Leibgedinge
Substantiv, n:

Worttrennung:
Leib·ge·din·ge, Plural: Leib·ge·din·ge
Aussprache:
IPA [ˈlaɪ̯pɡəˌdɪŋə]
Bedeutungen:
[1] Schuldverhältnis aus einem Vertrag in Verbindung mit der Überlassung eines Grundstücks
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Leib und Gedinge
Synonyme:
[1] Leibzucht
Beispiele:
[1] „Sonstige Einkünfte sind: 1. Wiederkehrende Bezüge, soweit sie nicht zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z. 1 bis 6) gehören, insbesondere a) vererbliche Renten, b) Leibrenten, Leibgedinge, Zeitrenten und andere unvererbliche Renten, …“
[1] „Eine Anwendbarkeit des § 28 Abs. 1 S. 2 SGB XII a. F. könnte aber z. B. in Betracht kommen, wenn dem Leistungsberechtigten ein Leibgedinge mit freier Kost eingeräumt ist.“
[1] „Zu den sonstigen privaten Versorgungsrenten zählen auch laufend zu zahlende Versorgungsansprüche (z.B. Leibgedinge, Veräußerungsrenten) aus der Übergabe bzw. der Veräußerung von Vermögenswerten (z.B. landwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen oder Betriebsvermögen) mit Erreichen des Rentenalters.“



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