Leichenschau
Substantiv, f:

Worttrennung:
Lei·chen·schau, Plural: Lei·chen·schau·en
Aussprache:
IPA [ˈlaɪ̯çn̩ˌʃaʊ̯]
Bedeutungen:
[1] Kriminologie, Rechtsmedizin: ärztliche Untersuchung eines Verstorbenen zur Feststellung des Todes, der Todesart und/oder der Todesursache
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Leiche und Schau sowie dem Fugenelement -n
Beispiele:
[1] „Wir machen zuerst eine Leichenschau, suchen nach besonderen Kennzeichen, erstellen dann Röntgenaufnahmen der Zähne, dokumentieren den Zahnstatus in einem Interpol-Formular und nehmen schließlich Fingerabdrücke und DNA-Proben vom Gewebe.“
[1] Eine Leichenschau ist in jedem Fall an einer vollständig entkleideten Leiche und unter Einbeziehung aller Körperregionen durchzuführen.
Übersetzungen:


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