Mündel
Substantiv, n, m, f:

Worttrennung:
Mün·del, Plural 1: Mün·del, Plural 2: Mün·deln
Aussprache:
IPA [ˈmʏndl̩]
Bedeutungen:
[1] deutsches Familienrecht: minderjährige Person, die unter Vormundschaft steht
Gegenwörter:
[1] Vormund
Beispiele:
[1] „Wenn der Vormund Geld für sein Mündel entgegennehme, müsse das vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden - diese Schutzvorschrift zu Gunsten des Mündels solle Veruntreuung durch den Vormund erschweren.“
[1] „Soweit die Staatskasse den Vormund oder Gegenvormund befriedigt, gehen Ansprüche des Vormundes oder Gegenvormunds gegen den Mündel auf die Staatskasse über.“
Übersetzungen:


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