Mahnmal
Substantiv, n:

Worttrennung:
Mahn·mal, Plural 1: Mahn·ma·le, Plural 2: Mahn·mä·ler
Aussprache:
IPA [ˈmaːnˌmaːl]
Bedeutungen:
[1] Denkmal, das an ein tragisches (meist menschengemachtes) Ereignis (z.B. einen Krieg, die Herrschaft eines diktatorischen Regimes oder den Einsatz einer verheerenden Waffe) erinnern und eine Mahnung darstellen soll, dass sich ein solches Ereignis nicht wiederholen darf
Herkunft:
Determinativkompositum ans dem Stamm des Verbs mahnen und dem Substantiv Mal
Beispiele:
[1] Das zerstörte Gebäude der Industrie- und Handelskammer im japanischen Hiroshima ist ein bleibendes Mahnmal für die Schrecken des Einsatzes von Kernwaffen gegen die Zivilbevölkerung.
[1] „Das mächtige Kreuz vor der Kirche, von Steinmetzen aus heimischem Basalt gehauen, imponiert durch seine monumentale Größe ebenso wie durch seine Aussagekraft als Mahnmal für die Toten der beiden Weltkriege des 20. Jahrhunderts (…).“
[1] „Und einmal im Jahr zu Ostern pilgern wir zu Müllers Ruh, einem Mahnmal der Vergeblichkeit des menschlichen Tuns.“
[1] „Das Ehrenmal, in den Grünanlagen am Obertorwall, am 18.8.1931 enthüllt, ist heute Mahnmal der Gefallenen des I. und II. Weltkrieges sowie der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.“
Übersetzungen:


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