Mahnung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Mah·nung, Plural: Mah·nun·gen
Aussprache:
IPA [ˈmaːnʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Erinnerung an etwas und gleichzeitig eine Aufforderung, etwas zu tun
[2] bestimmte und eindeutige Aufforderung eines Gläubigers an einen Schuldner, eine ausstehende Forderung zu begleichen
Herkunft:
Ableitung vom Stamm des Verbs mahnen mit dem Ableitungsmorphem -ung
Synonyme:
[1] Rüge, Ermahnung
[2] Zahlungserinnerung
Beispiele:
[1] Auch in diesem Jahr wird im September der Tag der Mahnung stattfinden.
[1] „Wir schließen uns ihr, der Einschätzung wie der Mahnung, uneingeschränkt an.“
[2] Wenn die rechtzeitige und vollständige Bezahlung des Bußgeldes ausbleibt, wird maximal zweimal eine Mahnung verschickt.
[2] „Gerät ein Teilnehmer mit der Zahlung der Teilnahmegebühr in Verzug, werden pro Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5,- Euro erhoben.“
[2] „Ich wischte den Hörer mit einer Mahnung vom Finanzamt trocken und nahm ihn ab.“
Übersetzungen:


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