Meineid
Substantiv, m:

Worttrennung:
Mein·eid, Plural: Mein·ei·de
Aussprache:
IPA [ˈmaɪ̯nˌʔaɪ̯t]
Bedeutungen:
[1] Deutschland: Verbrechen, das darin besteht, vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle eine falsche Aussage zu beschwören (§ 154 StGB ↗)
Herkunft:
Meineid geht auf das mittelhochdeutsche meineit und das althochdeutsche meineid zurück. Andere verwandte Formen sind das mittelniederdeutsche mēnēt, das mittelniederländische meineed, das altsächsische mēnēð außerdem das altenglische mānāþ, das altnordische meineiðr und das schwedische mened. Es handelt sich bei diesem Substantiv entweder um eine Zusammenziehung aus dem germanischen Adjektiv *maina- (falsch, gemein) und einer Vorform von Eid oder um eine Zusammensetzung aus der Substantivierung des Adjektivs und einer Vorform von Eid. Dafür, dass Meineid aus der Zusammenrückung des Adjektivs mit Eid entstanden ist, spricht, dass im Mittelhochdeutschen noch der Ausdruck ein meiner eit verwendet werden konnte. Jene angesprochene Substantivierung lautete sowohl im Alt- als auch im Mittelhochdeutschen mein / mein (Frevel, Missetat) und konnte im Mittelhochdeutschen anders als im Althochdeutschen neben dem sächlichen auch ein maskulines Genus besitzen. Verwandt hiermit sind einmal die Vorformen von gemein und zum anderen das altindische मिनाति – Wurzel मी – (tauscht, wechselt), das lateinische munus (Leistung, Abgabe, Geschenk), das litauische mainas (Tausch) sowie das russische мена (Tausch, Wechsel) und менять (tauschen, wechseln). Das erwähnte germanische Adjektiv ist zu diesen entweder ein paralleles no-Partizip oder es ist durch prädikativen Gebrauch des Substantivs entstanden. Dadurch lässt sich auch die Vermutung begründen, dass es sich bei Meineid um ein Kompositum handelt. Alle erwähnten Formen sind Bildungen mit Nasalsuffix zur indoeuropäischen Wurzel *mei- (wechseln, tauschen, täuschen, vertauschen), auf die auch meiden, die Vorsilbe miss- und missen zurückgehen.
Synonyme:
[1] rechtssprachlich: Falschaussage, veraltet: Perjuration
[1] Eidbruch/Eidesbruch, falscher Eid/falscher Schwur
Beispiele:
[1] Als der Zeuge beschwor, zur Tatzeit mit dem Angeklagten eine Zechtour unternommen zu haben, leistete er einen Meineid.
Übersetzungen:


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