Menschenrecht
Substantiv, n:

Worttrennung:
Men·schen·recht, Plural: Men·schen·rech·te
Aussprache:
IPA [ˈmɛnʃn̩ˌʁɛçt]
Bedeutungen:
[1] meist im Plural: Recht, das allen Menschen zusteht und auch nicht durch die öffentliche Gewalt eingeschränkt werden darf
Herkunft:
Determinativkompositum aus Mensch, Fugenelement -en und Recht
Beispiele:
[1] In China werden die Menschenrechte mit Füßen getreten.
[1] „Am 10. Dezember 1948 beschloss die Vollversammlung der damals 56 Vereinten Nationen die ‚Allgemeine Erklärung der Menschenrechte‘. … Die Staaten des Ostblocks, die Schwierigkeiten hatten mit der Meinungsfreiheit und anderen Freiheiten, enthielten sich, außerdem Südafrika, dessen Rassentrennung sich nicht gut mit dem allgemeinen Gleichheitsrecht vereinbaren ließ, und Saudi-Arabien, dem die Religionsfreiheit nicht passte.“
[1] „So wurde beispielsweise bis heute kein Versuch unternommen, die Problematik aus dem Blickwinkel der Menschenrechte zu betrachten.“
[1] „Die Lage der Menschenrechte in Afrika hat sich seit Anfang der neunziger Jahre mit dem Niedergang der meisten autoritären Regimes und der einsetzenden Demokratisierung deutlich verbessert.“
[1] „Es gibt ein Menschenrecht auf Zerstreuung und die Pensionierung.“
Übersetzungen:


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