Nachfahre
Substantiv, m:

Worttrennung:
Nach·fah·re, Nach·fahr Plural: Nach·fah·ren
Aussprache:
IPA [ˈnaːxˌfaːʁə], [ˈnaːxˌfaːɐ̯]
Bedeutungen:
[1] Person, die von einem oder mehreren anderen unmittelbar oder mittelbar abstammt
Herkunft:
mittelhochdeutsch nāchvar „Nachfolger“
Ableitung des Substantivs zum Stamm des Verbs nachfahren mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -e beziehungsweise durch Konversion des Stamms
Synonyme:
[1] Nachkomme
Gegenwörter:
[1] Vorfahr
Beispiele:
[1] Manche Firma muss aus Altersgründen verkauft werden, wenn kein geeigneter Nachfahre zur Stelle ist.
[1] „Der Nachfahre der Pizarros befand sich dort mit zwei fremden Dienern und forderte hochmütig die Rückgabe der Lamas.“
[1] Oft verschleudern die Nachfahren das angesammelte Vermögen.
[1] „Dort lebten viele Nachfahren arabischer, persischer und womöglich indischer Einwanderer.“
[1] „Denn die Ambitionen dieses Nachfahren nach New York eingewanderter Juden zielten auf Höheres.“
[1] „Unten im Dorf sollen noch heute Nachfahren des Philosophen und Freiburger Professors wohnen, wie wir hören.“
Übersetzungen:


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