Nachschau
Substantiv, f:

Worttrennung:
Nach·schau, Plural: Nach·schau·en
Aussprache:
IPA [ˈnaːxˌʃaʊ̯]
Bedeutungen:
[1] im Hergang eines Vorganges nachprüfende Handlung zur Sachlage
[2] spätere Betrachtung eines erledigten Vorganges
Herkunft:
Ableitung (Derivation) des Substantivs zum Stamm des Verbs nachschauen
Beispiele:
[1] Bei der sofortigen polizeilichen Nachschau wurden die Einbrechen im Keller des Hause gefasst.
[1, 2] „Nachschau ist jederzeit zulässig, wenn der Verdacht besteht, dass Verstöße gegen Zoll- und Verbrauchsteuergesetze, v.a. dass sich in den betreffenden Räumen Schmuggelwaren oder nicht ordnungsgemäß versteuerte verbrauchsteuerpflichtige Waren befinden, aufgedeckt werden können; bei Gefahr im Verzug darf eine Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen ohne richterliche Anordnung erfolgen (§ 210 II AO). Übergang zur Außenprüfung ist möglich (§ 210 IV AO).“
[1, 2] „Die Nachschau ist ein Kontrollinstrument der Finanzverwaltung von teilweise größerer Eingriffsintensität als die Betriebsprüfung, weil der prozeduale Grundrechtsschutz schon im Ansatz geringer ausgestaltet ist.“
[1, 2] „Der Erlaubnisinhaber sollte einen schriftlichen Vermerk über die Nachschau anfertigen mit Datum, Namen der Behördenmitarbeiter, Zeitdauer der Nachschau, Namen anwesender Zeugen sowie dem Ergebnis.“
[2] Die Revision der Akten ergab, dass die geforderte interne Nachschau rechtens war und der Einspruch termingerecht eingegangen ist.



Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch