Substantiv, m: Worttrennung:
- Nach·schlag, Plural: Nach·schlä·ge
Aussprache:
- IPA [ˈnaːxˌʃlaːk]
- [1] zusätzliche Portion der vorherigen Speise (in kleinerer Menge)
- [2] abschließender Ausgleich von gegenseitigen Schuldverhältnissen
- [3] Musik: „Verzierung von zwei Tönen am Ende des Trillers“
- Ableitung von nachschlagen, speziell eine Konversion aus dem Verbstamm
- [2] Abschlag
- [1] „»Es war einfach klasse. Kann ich da noch mal einen Nachschlag bekommen?« »Oh, gerne.« Die Augen der Wirtin strahlten.“
- [1] „Sie brachten es fertig, gestandene Wüstenfüchse, die es wagten, um Nachschlag zu bitten, zu zitternden Nervenbündeln zu machen.“
- [2] „Der Chefkameramann des Erfolgsfilms ‚Das Boot‘ bekommt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München einen finanziellen Nachschlag einschließlich Zinsen von knapp 600 000 Euro.“
- [3] „Dann darf der Triller den gesamten Notenwert ausfüllen und mit einem Nachschlag enden.“
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