Nachteilsausgleich
Substantiv, m:

Worttrennung:
Nach·teils·aus·gleich, Plural: Nach·teils·aus·glei·che
Aussprache:
IPA [ˈnaːxtaɪ̯lsˌʔaʊ̯sɡlaɪ̯ç]
Bedeutungen:
[1] Erleichterung bei Prüfungen oder in der Berufstätigkeit zur Kompensation körperlicher Beeinträchtigungen oder Entwicklungsstörungen
[2] Kompensation bei erlittenen Schäden, Benachteiligungen und Beeinträchtigungen
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Nachteil und Ausgleich mit dem Fugenelement -s
Gegenwörter:
[1] Notenschutz
Beispiele:
[1] „Entscheiden sich Erziehungsberechtigte bzw. Schüler für die Geltendmachung der Legasthenie und die Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs, so ist diese Entscheidung für die gesamte Schulzeit und für die Abschlussprüfungen bindend.“
[1] „Die Unterscheidung von Nachteilsausgleich und Notenschutz ist eine schulrechtliche Entscheidung, die ebenfalls kein Mediziner, sondern die Schule vornimmt.“
[2] „Er hat gegen den Schädiger Anspruch auf sofortigen und vollständigen Nachteilsausgleich, ohne den Eingang von Drittzahlungen, auf die er aus demselben Ereignis Anspruch hat, abwarten zu müssen.“
[2] „Beachte man noch die 0,2 ha große, besonders stark vernäßte und ebenfalls in das Entwässerungssystem VA 89 integrierte Altbestandfläche der Beschwerdeführer und berücksichtige man, daß […], so könne daraus gefolgert werden, daß ein über den spruchgemäßen Entschädigungsbetrag hinausgehender Nachteilsausgleich unangemessen und für die Zusammenlegungsgemeinschaft unzumutbar wäre.“
[2] „Wenn der Gesetzgeber daher für die Dauer dieser Kindererziehung, hat diese aber mindestens vier Jahre gedauert darüber hinaus - und gleichsam zum teilweisen Nachteilsausgleich - auch für die weitere Dauer des Vorliegens der sonstigen Voraussetzungen für die Mitversicherung diese beitragsfrei belassen hat, kann ihm darin aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht entgegengetreten werden.“



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