Naturgesetz
Substantiv, n:

Worttrennung:
Na·tur·ge·setz, Plural: Na·tur·ge·set·ze
Aussprache:
IPA [naˈtuːɐ̯ɡəˌzɛt͡s]
Bedeutungen:
[1] ein Naturphänomen, das beschrieben und direkt oder indirekt bewiesen werden kann
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Natur und Gesetz
Beispiele:
[1] Es ist ein Naturgesetz, dass sich Licht nicht schneller als mit Lichtgeschwindigkeit ausbreiten kann.
[1] „Es ist wirklich kein Naturgesetz, dass im Alter alles schlimmer wird.“
Übersetzungen:


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