Nebenfolge
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ne·ben·fol·ge, Plural: Ne·ben·fol·gen
Aussprache:
IPA [ˈneːbn̩ˌfɔlɡə]
Bedeutungen:
[1] zusätzliche Konsequenz einer Verurteilung
[2] allgemein: weitere Auswirkung
Herkunft:
Determinativkompositum aus der Präposition neben und dem Substantiv Folge
Beispiele:
[2] „Im Sinne dieses Bundesgesetzes […] ist ‚Beseitigung‘ jedes Verfahren, das keine zulässige Verwertung ist, auch wenn das Verfahren zur Nebenfolge hat, dass Stoffe oder Energie zurückgewonnen werden.“



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