Nebentäter
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Ne·ben·tä·ter, Plural: Ne·ben·tä·ter
Aussprache:
- IPA [ˈneːbn̩ˌtɛːtɐ]
- [1] jemand, der den gleichen Erfolg, aber nicht gemeinsam anstrebt
- Determinativkompositum aus neben und dem Substantiv Täter
- [1] „Nach § 1302 ABGB haften mehrere fahrlässig handelnde Nebentäter, wenn der von ihnen verursachte Anteil am Gesamtschaden nicht bestimmbar ist, solidarisch.“
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