Nebentäter
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ne·ben·tä·ter, Plural: Ne·ben·tä·ter
Aussprache:
IPA [ˈneːbn̩ˌtɛːtɐ]
Bedeutungen:
[1] jemand, der den gleichen Erfolg, aber nicht gemeinsam anstrebt
Herkunft:
Determinativkompositum aus neben und dem Substantiv Täter
Beispiele:
[1] „Nach § 1302 ABGB haften mehrere fahrlässig handelnde Nebentäter, wenn der von ihnen verursachte Anteil am Gesamtschaden nicht bestimmbar ist, solidarisch.“



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