Nichtbeachtung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Nicht·be·ach·tung, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈnɪçtbəˌʔaxtʊŋ]
Bedeutungen:
[1] das absichtsvolle Übergehen/ nicht Befolgen eines Vorschlags, einer Regel oder dergleichen oder einer Person
Herkunft:
Determinativkompositum aus nicht und Beachtung
Synonyme:
[1] Nichtachtung
Beispiele:
[1] „Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien sieht zwar vor, dass Gesetzentwürfe »grundsätzlich« dem Redaktionsstab Rechtssprache zur Prüfung vorzulegen sind, doch Sanktionen für die Nichtbeachtung dieser Vorschrift gibt es nicht.“
[1] „Bei Nichtbeachtung der AGB kann der betreffende Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden.“
Übersetzungen:


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