Niederschlagung
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Nie·der·schla·gung, Plural: Nie·der·schla·gun·gen
Aussprache:
- IPA [ˈniːdɐˌʃlaːɡʊŋ]
- [1] einen Aufstand, eine Demonstration oder Ähnliches gewaltsam beenden
- [2] Rechtssprache: „Abstandnahme von weiterer Beitreibung nach erfolgloser Vollstreckung“
- Ableitung zum Stamm des Verbs niederschlagen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
- [1] „25 v. Chr. war die Legion an der Niederschlagung eines Aufstands in Spanien beteiligt.“
- [2] Da Niederschlagung als verwaltungsinterne Maßnahme keine Außenwirkung besitzt, verpflichtet sie nicht zu einer Einstellung der Vollstreckung.
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