Niederschlagung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Nie·der·schla·gung, Plural: Nie·der·schla·gun·gen
Aussprache:
IPA [ˈniːdɐˌʃlaːɡʊŋ]
Bedeutungen:
[1] einen Aufstand, eine Demonstration oder Ähnliches gewaltsam beenden
[2] Rechtssprache: „Abstandnahme von weiterer Beitreibung nach erfolgloser Vollstreckung
Herkunft:
Ableitung zum Stamm des Verbs niederschlagen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Beispiele:
[1] „25 v. Chr. war die Legion an der Niederschlagung eines Aufstands in Spanien beteiligt.“
[2] Da Niederschlagung als verwaltungsinterne Maßnahme keine Außenwirkung besitzt, verpflichtet sie nicht zu einer Einstellung der Vollstreckung.



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