Notar
Substantiv, m:

Worttrennung:
No·tar, Plural: No·ta·re
Aussprache:
IPA [noˈtaːɐ̯]
Bedeutungen:
[1] unparteiischer Jurist, der Rechtsgeschäfte beurkundet und Unterschriften beglaubigt
Herkunft:
mittelhochdeutsch noder, notære, notarje, althochdeutsch notāri, im 10. Jahrhundert von lateinisch notarius „Schreiber, Sekretär, Geschwindschreiber“ entlehnt
Beispiele:
[1] Den Kaufvertrag für das Haus unterschreibt der Käufer beim Notar.
[1] Tante Erna hat ihr Testament beim Notar hinterlegt.
[1] „Das Guinness Buch der Rekorde wird den von einem Notar beglaubigten Weltrekordversuch aus Bremerhaven nun prüfen.“
[1] „Ein reicher Notar aus Nantes kaufte alles auf und vermietete das Café wieder an meine Großmutter.“
Übersetzungen:


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