Notizbuch
Substantiv, n:

Worttrennung:
No·tiz·buch, Plural: No·tiz·bü·cher
Aussprache:
IPA [noˈtiːt͡sˌbuːx]
Bedeutungen:
[1] kleines Buch mit leeren Seiten, in das Notizen eingetragen werden
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Notiz und Buch
Beispiele:
[1] Der Kommissar holte sein Notizbuch hervor und schrieb sich Stichworte zu dem, was er eben gehört hatte, auf.
[1] „Im Eingangsamte wird die Waare zur Revision gestellt, nach der Quittung revidirt, diese, vor der Rückstellung an den Waarenführer, dann mit der Bescheinigung des Eingangs der Waare versehen, wenn sie ausdrücklich auf die Passage noch ein Mal durch das Inland gerichtet ist, und die Waare in das Notizbuch eingetragen.“
[1] „Die Banditen durchsuchen seinen Tornister und finden nichts als Bücher, trockenes Brot, harten Käse, zwei Hemden und ein Notizbuch.“
[1] „Ich steckte das kleine Notizbuch wieder in sein Versteck.“
[1] „Ab und zu zog er ein Notizbuch aus der Tasche.“
Übersetzungen:


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