Nudelgericht
Substantiv, n:

Worttrennung:
Nu·del·ge·richt, Plural: Nu·del·ge·rich·te
Aussprache:
IPA [ˈnuːdl̩ɡəˌʁɪçt]
Bedeutungen:
[1] Gastronomie: zubereitete Speise, die als (Haupt-)Zutat Nudeln enthält
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Nudel und Gericht
Beispiele:
[1] Italienische Nudelgerichte sind bei den Deutschen sehr beliebt.
[1] „Die Polizei stattet der Tankstellenclique von Rödgen einen Besuch ab. Zehn junge Sachsen stehen zwischen Bockwürsten, eingeschweißten Nudelgerichten und der Kühlschrankfront des Tank-Shops.“
[1] „Das Muschelragout mit toskanischem Weißbrot oder Oliven-Ciabatta reichen. Sie können auch ein Nudelgericht daraus machen und das Ragout auf Spaghetti anrichten.“
Übersetzungen:


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