Objektivität
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ob·jek·ti·vi·tät, Plural: Ob·jek·ti·vi·tä·ten
Aussprache:
IPA [ˌɔpjɛktiviˈtɛːt]
Bedeutungen:
[1] Eigenschaft/Haltung/Handlungsweise, die in deutlichem Maße neutrales, unparteiisches (objektives) Verhalten zeigt
[2] Philosophie, mit Plural: Einheit, die objektiv betrachtet werden kann; zum Beispiel: Dinge, Raum, Zeit, das Ich, der andere
Herkunft:
Ableitung (Suffigierung) vom Adjektiv objektiv mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ität
Gegenwörter:
[1] Befangenheit, Parteilichkeit, Parteinahme, Perspektivität, Subjektivität
Beispiele:
[1] „Ein Ziel unserer Verlaufsuntersuchungen ist die Erreichung einer höchstmöglichen Objektivität.
[1] „Objektivität kann negativ bestimmt werden als: ‚Das Urteil ist frei von subjektiven Störmomenten‘ oder positiv: ‚Das Urteil wird ausschließlich von der zu beurteilenden Sache (Leistung) und durch nichts anderes bestimmt‘.“
[2] „Existenz sieht sich in ihrem Dasein als Subjektivität unabhängigen Objektivitäten (der bestehenden Natur, der zwingend gültigen Wahrheit, den vorgefundenen Institutionen in Staat und Kirche) gegenüber.“



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