Obligationsfunktion
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ob·li·ga·ti·ons·funk·ti·on, Plural: Ob·li·ga·ti·ons·funk·ti·o·nen
Aussprache:
IPA [obliɡaˈt͡si̯oːnsfʊŋkˌt͡si̯oːn]
Bedeutungen:
[1] Textlinguistik: Intention der Texte, deren Textfunktion hauptsächlich darin besteht, dass der Verfasser sich auf eine zukünftige Handlung oder Unterlassung festlegt
Gegenwörter:
[1] Appellfunktion, Informationsfunktion, Kontaktfunktion, Deklarationsfunktion
Beispiele:
[1] Die Obligationsfunktion ist die dominierende Textfunktion in Textklassen wie Angeboten, Versprechen, Zusagen u.ä.
[1] „Die Obligationsfunktion ist eng verbunden mit thematischen Einstellungen voluntativer und intentionaler Art (…).“
[1] „Textsorten mit Obligationsfunktion sind Vertrag, Vereinbarung, Garantieschein, Gelübde, Gelöbnis, Angebot usw.“
[1] „Eine Obligationsfunktion beinhaltet eine Verpflichtung, die sich aus dem Text ergibt.“
[1] „Texte mit Obligationsfunktion sind solche, in denen sich ein Sprecher oder Schreiber selbst verpflichtet, eine bestimmte Handlung zu vollziehen.“



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