Obmann
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ob·mann, Plural 1: Ob·män·ner, Plural 2: Ob·leu·te
Aussprache:
IPA [ˈɔpˌman]
Bedeutungen:
[1] Person, die die Leitung und Verantwortung eines Vereins, einer Partei, einer Organisation oder Ähnliches innehat
Herkunft:
mittelhochdeutsch obeman „Schiedsrichter, das aus obe und man zusammengesetzt ist
Synonyme:
[1] Vorsitzender
Beispiele:
[1] „Wie die anderen Abgeordneten des Bundestags erhielt auch der Obmann im Verteidigungsausschuss nur eine kurze Mitteilung des Einsatzführungskommandos in Potsdam, die gleichlautend auf der Webseite der Truppe veröffentlicht wurde.“
[1] „Der Obmann meiner Abteilung war, wie gesagt, der Gefreite Paulus, ein ernster, finsterer Mann, der für nichts als für den Dienst Sinn zu haben schien.“
[1] „Der Obmann ruft den Dank der Katzenmusikanten aus und schon laben wir uns an Hefezopf und belegtem Brot mit Schinken und Ei, es gibt Weinschorle und Bier, alles nicht zu knapp.“
Übersetzungen:


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