Offenbarungseid
Substantiv, m:

Worttrennung:
Of·fen·ba·rungs·eid, Plural: Of·fen·ba·rungs·ei·de
Aussprache:
IPA [ɔfn̩ˈbaːʁʊŋsˌʔaɪ̯t]
Bedeutungen:
[1] Recht, veraltend: Eid, bei dem der Schuldner auf Verlangen des Gläubigers erklärt, seine Vermögensverhältnisse korrekt dargelegt zu haben und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu können
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Offenbarung und Eid sowie dem Fugenelement -s
Synonyme:
[1] eidesstattliche Versicherung, Versicherung an Eides Statt
Beispiele:
[1] Der frühere Mieter leistete den Offenbarungseid.
[1] „Am 26. Januar 1916 mussten die Behörden den Offenbarungseid leisten: Der Höchstpreis für den kommunalen Ankauf von Kartoffeln bei den Produzenten wurde von 2,75 auf vier Mark pro Zentner heraufgesetzt.“
Redewendungen:
[1] den Offenbarungseid ablegen / leisten
Übersetzungen:
  • englisch: [1] affidavit of means, oath of disclosure, oath of manifestation



Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.001
Deutsch Wörterbuch