Ombudsmann
Substantiv, m:

Worttrennung:
Om·buds·mann, Plural 1: Om·buds·män·ner, Plural 2: Om·buds·leu·te
Aussprache:
IPA [ˈɔmbʊt͡sˌman]
Bedeutungen:
[1] männlicher Vertreter eines Personenkreises in nichtgerichtlichen Streitfällen gegenüber einer Organisation, Firma oder Institution
Herkunft:
Entlehnung aus dem gleichbedeutenden Schwedisch: ombudsman, eigentlich „Sachwalter, Treuhänder“
Gegenwörter:
[1] Gegner
Beispiele:
[1] Der Ombudsmann der Versicherung konnte den Streitfall zur Zufriedenheit des Kunden lösen.
[1] „Der Bonner Juraprofessor Wolfgang Löwer, Sprecher des »Ombudsmanns« der Deutschen Forschungsgemeinschaft, war nach seinen Angaben bereits an vier oder fünf Verfahren beteiligt, an deren Ende die Doktoren keinen Titel mehr hatten.“
[1] „Sogar Subari war als Ombudsmann bis 2009 oberster Menschenrechtler im Land.“
Übersetzungen:


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