Ordnungswidrigkeit
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ord·nungs·wid·rig·keit, Plural: Ord·nungs·wid·rig·kei·ten
Aussprache:
IPA [ˈɔʁdnʊŋsˌviːdʁɪçkaɪ̯t]
Bedeutungen:
[1] geringfügiger Verstoß gegen die geltende Rechtsordnung
Herkunft:
Derivation (Ableitung) zum Adjektiv ordnungswidrig mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -keit
Beispiele:
[1] Das Fahren mit dem Fahrrad auf der linken Straßenseite stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
[1] „Die Bundesnetzagentur ermittelt wegen einer Ordnungswidrigkeit und verhängt ein Bußgeld wegen unerlaubter Frequenznutzung.“
[1] „Solch ein Verhalten sollte mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.“
Übersetzungen:


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