Parteigänger
Substantiv, m:

Worttrennung:
Par·tei·gän·ger, Plural: Par·tei·gän·ger
Aussprache:
IPA [paʁˈtaɪ̯ˌɡɛŋɐ]
Bedeutungen:
[1] Anhänger einer Partei, politischen Richtung oder Persönlichkeit
Beispiele:
[1] Seit Jahren hat sich die Judikatur des IV. Strafsenats auf die Parteigänger des Linksradikalismus beschränkt, gelegentlich wurden zur Belebung des gleichförmigen Bildes auch ein paar Pazifisten hinzugezogen.
[1] Neben ihnen werden noch erwähnt die Ritter Graf Bernhard von Schaumburg, Hans von Starhenberg, Jorg von Volkensdorf, der fränkische Ritter Jorg von Waldenfels, bekannt als Parteigänger des Markgrafen Albrecht im Krieg mit Nürnberg, …
[1] Unklar ist, welche Versprechungen Maliki dem von Iran geförderten Sadr für die Stimmen seiner Parteigänger versprochen hat.
[1] „Parteigänger Kasavubus und Fußballfans verbrüdern sich.“
Übersetzungen:


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