Partizipialadjektiv
Substantiv, n:

Worttrennung:
Par·ti·zi·pi·al·ad·jek·tiv, Plural: Par·ti·zi·pi·al·ad·jek·ti·ve
Aussprache:
IPA [paʁtit͡siˈpi̯aːlʔatjɛkˌtiːf]
Bedeutungen:
[1] Linguistik: Adjektiv, das durch Ableitung (Konversion) aus dem Partizip Präsens oder dem Partizip Perfekt eines Verbs entstanden ist; partizipiales Adjektiv
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Adjektiv partizipial und dem Substantiv Adjektiv
Beispiele:
[1] „Eine scharfe Trennlinie zwischen den eindeutig verbalen Partizipien und den voll lexikalisierten Partizipialadjektiven gibt es jedoch nicht. Die Übergänge sind hier wie in vielen anderen Bereichen fließend.“
[1] „Der Wortbildungsstatus von Formen wie ahd. gihârit, mhd. gebartet, nhd. gelockt ist nicht abschließend geklärt, wie die Behandlung als Adjektiv, Partizipialadjektiv oder Verbform in den Wörterbüchern zeigt.“
[1] „Das substantivierte Partizipialadjektiv gevangen ,Gefangener' bleibt daher in allen Kasus unverändert.“
[1] „Partizipialadjektive bzw. adjektivisch gebrauchte Partizipien sind in der Regel bei ihren Verben aufgeführt, es sei denn ihr adjektivischer Charakter ist durch Komparativ- bzw. Superlativbildung oder anders evident.“
[1] „In der Silbe »-haft-«, einem »alten Partizipialadjektiv«, wie uns die Grammatik lehrt, stecken noch immer die beiden Wurzeln des Stammwortes, das schon Jacob und Wilhelm Grimm für ihr Deutsches Wörterbuch vor 150 Jahren erforscht haben. Einmal: »hab«, was jemand hat, ihm/ihr anhaftet. […] Die andere Bedeutung hat mit Gefangennahme zu tun, mit (Ver-)Haft(-ung), Fremdbestimmung.“



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