Personenschaden
Substantiv, m:

Worttrennung:
Per·so·nen·scha·den, Plural: Per·so·nen·schä·den
Aussprache:
IPA [pɛʁˈzoːnənˌʃaːdn̩]
Bedeutungen:
[1] Ereignis mit verletzten oder getöteten Personen
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Substantiv Person, Fugenelement -en und dem Substantiv Schaden
Gegenwörter:
[1] Sachschaden
Beispiele:
[1] Die Bezeichnung Personenschaden ist gebräuchlich bei: Arbeitsplatzunfällen und Verkehrsunfällen. Im Versicherungsbereich ist ein Personenschaden durch folgende Eigenschaften beschrieben: Krankheit; Invalidität; Tod.
[1] Bei den 672 Verkehrsunfällen mit Personenschaden im Mai 2009 wurden 12 Personen getötet und 849 Personen verletzt. Das waren 10 Getötete und 119 Verletzte weniger als im vergleichbaren Vorjahresmonat.
Übersetzungen:


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