Pfändung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Pfän·dung, Plural: Pfän·dun·gen
Aussprache:
IPA [ˈp͡fɛndʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Rechtssprache: Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung
Herkunft:
Ableitung zum Stamm des Verbs pfänden mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Beispiele:
[1] Die Pfändung des Autos wird nächste Woche stattfinden.
Übersetzungen:


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