Pfand
Substantiv, n, m:

Worttrennung:
Pfand Plural: Pfän·der
Aussprache:
IPA [p͡fant]
Bedeutungen:
[1] Recht: Gegenstand eines Sicherungsgebers, welcher vorübergehend bei einem Nehmer verbleibt, als Sicherheit für etwas, das der Geber diesem Nehmer schuldet
[2] Geldbetrag, der bei Rückgabe eines geliehenen Leergutes erstattet wird
[3] historisch, dichterisch: Gabe, Geisel als Bürgschaft
Herkunft:
seit dem 8. Jahrhundert bezeugt; mittel- und althochdeutsch phant ‚genommenes Pfand, besitzloses Pfandrecht‘, im Gegensatz zu wetti (siehe Wette); vermutlich früh entlehnt aus lateinisch pondusGewicht, Gleichgewicht‘ (zu penderewägen‘ gebildet); das Pfand wurde also als ‚Gegengewicht‘ aufgefasst. Innersprachlicher Kognat: Pfennig.
Synonyme:
[1] süddeutsch, österreichisch: Versatzstück; Pfandgegenstand: Pfandgut, Pfandobjekt, Pfandsache, Pfandstück; Anspruch: Pfandrecht; fachsprachlich: pignus
[2] Einsatz, Pfandgeld
Beispiele:
[1] „Die Kredite müssen auf Wunsch verlängert werden, die Pfänder dürfen nicht vor Ablauf von vier Monaten versteigert werden.“
[1] „Der Schmuck war ein Pfand, ein Pfand von einem Viehhändler für den Großvater, aus der Inflationszeit nach dem Ersten Weltkrieg, und der Händler hat das Pfand nicht eingelöst, und so hat es der Großvater mir vererbt.“
[2] Nimm die Flaschen mit. Vom Pfand kannst du dir ein Eis kaufen.
[3] „Als er dafür die Königin Guenièvre als Pfand fordert, lässt sich Artus von Kex hierzu überreden.“
Übersetzungen:


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