Pfandleiherin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Pfand·lei·he·rin, Plural: Pfand·lei·he·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈp͡fantˌlaɪ̯əʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die für hinterlegte Wertgegenstände (Pfänder) für kurze Zeit Geld verleiht
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Pfandleiher mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] Die Pfandleiherin gab mir 500 Euro für meinen alten Plattenspieler.



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