Pfandleiherin
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Pfand·lei·he·rin, Plural: Pfand·lei·he·rin·nen
Aussprache:
- IPA [ˈp͡fantˌlaɪ̯əʁɪn]
- [1] weibliche Person, die für hinterlegte Wertgegenstände (Pfänder) für kurze Zeit Geld verleiht
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Pfandleiher mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
- [1] Die Pfandleiherin gab mir 500 Euro für meinen alten Plattenspieler.
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