Pfleger
Substantiv, m:

Worttrennung:
Pfle·ger, Plural: Pfle·ger
Aussprache:
IPA [ˈp͡fleːɡɐ]
Bedeutungen:
[1] Person, die jemanden pflegt
[2] Rechtssprache: vom Vormundschaftsgericht bestimmte Vertrauensperson, die sich in manchen Fällen um die rechtlichen Angelegenheiten einer Person kümmert
Herkunft:
Ableitung des Substantivs (Substantivierung) vom Stamm des Verbs pflegen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er
Gegenwörter:
[1] Pflegebedürftiger
Beispiele:
[1] Der Pfleger brachte ihm eine Flasche Wasser ans Krankenbett.
[1] „Er schenkt Großmutter die Rose und begleitet sie ins Haus zum Aufenthaltsraum für Pfleger.“
[2] Ein gerichtlich bestellter Pfleger ist in dem Bereich, für den er bestellt wurde, der gesetzliche Vertreter des Pfleglings.
Übersetzungen:


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