Pfleger
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Pfle·ger, Plural: Pfle·ger
Aussprache:
- IPA [ˈp͡fleːɡɐ]
- [1] Person, die jemanden pflegt
- [2] Rechtssprache: vom Vormundschaftsgericht bestimmte Vertrauensperson, die sich in manchen Fällen um die rechtlichen Angelegenheiten einer Person kümmert
- Ableitung des Substantivs (Substantivierung) vom Stamm des Verbs pflegen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er
- [1] Der Pfleger brachte ihm eine Flasche Wasser ans Krankenbett.
- [1] „Er schenkt Großmutter die Rose und begleitet sie ins Haus zum Aufenthaltsraum für Pfleger.“
- [2] Ein gerichtlich bestellter Pfleger ist in dem Bereich, für den er bestellt wurde, der gesetzliche Vertreter des Pfleglings.
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