Pflicht
Substantiv, f:

Worttrennung:
Pflicht, Plural: Pflich·ten
Aussprache:
IPA [p͡flɪçt]
Bedeutungen:
[1] etwas, das getan werden muss, was von einem verlangt oder erwartet wird
Herkunft:
Das Wort ist eine Ableitung von pflegen in dessen älterer Bedeutung „für etwas einstehen“; aus mittelhochdeutsch pflicht und althochdeutsch pflicht; die Ableitung pflichten ist heute nur noch in Präfigierungen wie beipflichtenzustimmen“ und verpflichtenbindend festlegen, beauftragen“ erhalten
Synonyme:
[1] Verpflichtung
Gegenwörter:
[1] Option
Beispiele:
[1] Als Polizist ist es seine Pflicht, gegen das Verbrechen zu kämpfen.
[1] „Für Schweitzer bedeutet es, ein geistiger Abenteurer zu sein, wie die Welt sie nötig hat, wenn man die Fähigkeit entwickelt, sein Vorhaben nicht als etwas Außergewöhnliches, sondern als etwas Selbstverständliches zu begreifen, bei dem man nur seine Pflicht erfüllt."
Übersetzungen:


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