Pflichtvergessenheit
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Pflicht·ver·ges·sen·heit, kein Plural
Aussprache:
- IPA [ˈp͡flɪçtfɛɐ̯ˌɡɛsn̩haɪ̯t]
- [1] Eigenschaft/Haltung/Handlungsweise, die in deutlichem Maße mangelndes Pflichtbewusstsein zeigt, zugewiesene Aufgaben werden nicht oder nicht richtig erfüllt
- Ableitung (Suffigierung) vom Adjektiv pflichtvergessen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -heit
- [1] Sie neigte zu Tagträumereien und vergaß deshalb das eine oder andere zur rechten Zeit zu tun, was man ihr dann als Pflichtvergessenheit auslegte.
- [1] „Dadurch kam der Pfarrer unter Zugzwang, wenn er nicht der Pflichtvergessenheit bezichtigt werden wollte.“
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