Plädoyer
Substantiv, n:

Worttrennung:
Plä·do·yer, Plural: Plä·do·yers
Aussprache:
IPA [plɛdo̯aˈjeː], [plɛdoˈjeː]
Bedeutungen:
[1] Rechtssprache: zusammenfassende Rede vor Gericht, die von Rechtsanwälten und Staatsanwälten gehalten wird
[2] bildungssprachlich: ausführlicher Appell, mit dem jemand etwas entschieden befürwortet oder ablehnt
Herkunft:
Plädoyer wurde Ende des 18. Jahrhunderts vom (mittel-)französischen plaidoyer übernommen, welches wahrscheinlich als substantivierter Infinitiv aufgefasst wurde und damit im Gegensatz zum altfranzösischen plaidoiié, dem substantivierten Partizip Perfekt des altfranzösischen Verbs plaidoiier ‚einen Rechtsstreit führen, sich vor Gericht äußern‘, stand.
Beispiele:
[1] „Im Prozess um den Mord an der Schülerin Sonja vor 22 Jahren wird am Freitag das Plädoyer der Verteidigung vor dem Landgericht Stade erwartet.“
[1] Im Plädoyer beweist der Staatsanwalt die Schuld des Angeklagten und weist darauf hin, daß eine Bestrafung für die begangene Straftat unabwendbar ist.
[1] „Seine millionenschweren Manipulationen werteten die Staatsanwälte in ihrem Plädoyer jedenfalls nicht als organisierte Kriminalität, sondern als dreistes Bubenstück.“
[2] „Die Stadt Nagold liegt ihm am Herzen. Und so verwundert es auch nicht, dass Altstadtrat Paul Baitinger seine Abschiedsrede nicht nur dazu nutzte, den Weggefährten zu danken. Mit einem flammenden Plädoyer für eine bessere Sicht- und Wegebeziehung zur Ruine auf dem Schlossberg setzte er zum Abschluss noch mal ein Ausrufezeichen.“.
[2] „Gaucks Plädoyer für die Freiheit steht auf Platz eins der Bestsellerliste, aber er weiß, dass die Deutschen die Freiheit ähnlich achten wie einen alten Gebrauchtwagen.“
[2] „Seine Rede ist ein Plädoyer für Europa aus reinen Vernunftgründen.“
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch