Planck-Länge
Substantiv, f:

Worttrennung:
Planck-Län·ge, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈplaŋkˌlɛŋə]
Bedeutungen:
[1] Physik: Grenze der widerspruchsfreien Anwendbarkeit der bekannten Gesetze der Physik; kleinste Länge (≈ 1,616 · 10−35 Meter), in die sich der Raum aufgrund der Unschärferelation einteilen lässt
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Eigennamen „Planck“ (nach dem deutschen Physiker Max Planck) sowie dem Substantiv Länge
Beispiele:
[1] „Dies wäre auch aus theoretischer Sicht zu erwarten, da Quantengravitationseffekte höchstwahrscheinlich von der äußerst kleinen Planck-Länge bestimmt werden.“
[1] „Der Bereich möglicher Längen beginnt bei der sogenannten Planck-Länge von rund 10−35 Meter. Das ist die kleinste Länge, in die sich der Raum einteilen lässt.“
Übersetzungen:


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