Polizeikraft
Substantiv, f:

Worttrennung:
Po·li·zei·kraft, Plural: Po·li·zei·kräf·te
Aussprache:
IPA [poliˈt͡saɪ̯ˌkʁaft]
Bedeutungen:
[1] meist im Plural verwendet: Polizist (oftmals im Außeneinsatz, vor Ort)
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Polizei und Kraft
Beispiele:
[1] „Die Aufgaben nach § 1 werden durch Polizeikräfte des Landes ausgeübt.“
[1] „Während der ersten Razzien der Einsatzgruppen stellten die Deutschen rudimentäre einheimische Polizeikräfte auf, die mit ihnen zusammenarbeiten sollten; sie erhielten allerdings zunächst keine Waffen.“
[1] „Konfliktbearbeitung in Entwicklungsländern und „failing states“ bedeutet mehr als nur die Entwaffnung von Kämpfern, die Ausstattung von Sicherheitsorganisationen mit besserer Ausrüstung sowie die Ausbildung von Polizeikräften.“
[1] „So mancher Taschendieb, der mit der Hand in einem Rucksack erwischt wurde, zahlte den Preis für die höchst ungewöhnliche Konzentration von Polizeikräften in diesem Mekka der Pariser Kleinganoven.“
[1] „Je höher aber der strafprozessuale Wert der BodyCam, umso mehr verfehlt sie ihre präventive Wirkung und erweist sich nicht als objektivierende Dokumentation, sondern als »Drittes Auge« der filmenden Polizeikraft.“



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