Pranger
Substantiv, m:

Worttrennung:
Pran·ger, Plural: Pran·ger
Aussprache:
IPA [ˈpʁaŋɐ]
Bedeutungen:
[1] ursprünglich im mittelalterlichen Recht: Holzwand mit Aussparungen für Kopf und Hände oder eine ähnlich geartete, oft nur pfahlartig als Schandsäule mit Halseisen ausgeführte Bestrafungsvorrichtung, an die eine wegen kleinerer Vergehen bestrafte Person gebunden und damit öffentlich zur Schau gestellt wurde
Herkunft:
mittelhochdeutsch pranger, im 14. Jahrhundert aus dem Mittelniederdeutschen entlehnt
Beispiele:
[1] In Deutschland ist der Pranger als Strafinstrument für kleinere Vergehen seit dem 12. Jahrhundert nachweisbar. In den Jahren 1848/49 wurde die Prangerstrafe hier weitgehend abgeschafft.
[1] Eine mit dem Pranger bestrafte Person galt als ehrlos.
[1] „Am 24. Februar 1803 wurden die Häftlinge in Bautzen tagelang an den Pranger gestellt, im kalten Winter bestimmt kein Vergnügen, da das Prangerstehen von 8 bis 16 Uhr dauerte.“
[1] „Ebba führte den Urgroßvater gewöhnlich zum alten Pranger von Kák, dort stand er gern.“
Redewendungen:
[1] jemanden an den Pranger stellen
[1] an den Pranger kommen
[1] am Pranger stehen
Übersetzungen:


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