Probezeit
Substantiv, f:

Worttrennung:
Pro·be·zeit, Plural: Pro·be·zei·ten
Aussprache:
IPA [ˈpʁoːbəˌt͡saɪ̯t]
Bedeutungen:
[1] „vereinbarter oder gesetzlich angeordneter Zeitraum, während dessen ein Rechtsverhältnis oder eine erteilte Erlaubnis unter erleichterten Bedingungen gelöst bzw. entzogen werden kann.“
[2] Österreich, Schweiz: Zeitraum, in dem der vollständige oder teilweise Aufschub einer Strafe widerrufen werden kann
Synonyme:
[2] Bewährungsfrist
Beispiele:
[1] „Auch mit Verbesserungsvorschlägen halten sich neue Mitarbeiter während der Probezeit deswegen lieber zurück.“
[1] „In der Probezeit wird festgestellt, ob die Schülerin oder der Schüler den Anforderungen der Fachoberschule bzw. der Berufsoberschule gewachsen ist.“
[1] „Die Probezeit ist nicht bestanden, wenn bei einer Gesamtwürdigung der Leistungen der Schülerin oder des Schülers nicht damit gerechnet werden kann, dass sie oder er das Ziel des Schuljahres erreicht.“
[2] „Spricht der Staatsanwalt oder der Richter eine bedingte Strafe aus, entfällt bei Bewährung während der Probezeit die Vollstreckung der Strafe, was zur Folge hat, dass eine Freiheitsstrafe nicht «abgesessen» und eine Geldstrafe nicht bezahlt werden muss.“



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