Prokura
Substantiv, f:

Worttrennung:
Pro·ku·ra, Plural: Pro·ku·ren
Aussprache:
IPA [pʁoˈkuːʁa]
Bedeutungen:
[1] im Handelsregister eingetragene Vollmacht eines Unternehmens an eine(n) Angestellte(n), alle Arten von Rechtsgeschäften für es vornehmen zu dürfen
Herkunft:
um das Jahr 1600 von italienisch procura aus italienisch und lateinisch procurare
Beispiele:
[1] Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Prokura!
[1] Ein Prokurist unterzeichnet für die Firma, indem er seinem Namen einen die Prokura andeutenden Zusatz (pp., ppa.) hinzufügt.
Übersetzungen:


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