Publizist
Substantiv, m:

Worttrennung:
Pu·b·li·zist, Plural: Pu·b·li·zis·ten
Aussprache:
IPA [publiˈt͡sɪst]
Bedeutungen:
[1] Journalist oder Schriftsteller, der sich in seinen Texten zu aktuellen, vor allem politikbezogenen Fragen äußert und auf diese Weise an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt
[2] (männliche) Person, die Publizistik lehrt oder studiert
[3] (männliche) Person, die das öffentliche Recht lehrt, es studiert oder ein Kenner desselben ist
Herkunft:
Publizist geht auf das neulateinische publicista zurück und hatte zunächst ab dem 17. Jahrhundert die Bedeutung ‚Lehrer/Kenner des öffentlichen Rechts, des Staatsrechts, der Staatswissenschaften‘, ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts dann zusätzlich ‚Schriftsteller, der über öffentliche oder politische Themen sowie über Staatsangelegenheiten schreibt‘. Heute existiert auch die Bedeutung ‚Tagesschriftsteller, zu aktuellen Fragen schreibender Journalist‘, die vermutlich unter Einfluss des gleichbedeutenden französischen publiciste entstanden ist.
Synonyme:
[2] Zeitungswissenschaftler
Gegenwörter:
[3] Kanonist, Kriminalist, Zivilist
Beispiele:
[1] „Unerwünschte Aktivitäten mehrerer Linksfraktionsabgeordneten haben Fraktionschef Gregor Gysi vor Probleme gestellt. Weil er ein Treffen der Parlamentarier mit zwei extrem israelkritischen Publizisten verhindern wollte, verfolgten die ihn mit laufender Kamera durch die Gänge des Bundestages und versuchten, ihn zur Rede zu stellen.“
[1] „Der deutsche Publizist Klaus Bölling ist tot. Er war ein enger Vertrauter des früheren Bundeskanzlers Helmut Schmidt.“
[1] „Der Publizist der Zeitschrift »Zarys«, Edward Kozak, erinnert sich, dass er gleich nach Erscheinen zehn Exemplare des Romans gekauft und unter seinen Freunden verteilt hatte.“
[1] „Eine entscheidende Rolle spielte zum Beispiel der Publizist Robert William Seton-Watson, der Masaryks Ideen in Großbritannien populär machte.“
[2] Ronald trifft sich mit anderen Publizisten in der Mensa.
[3] „Zivilisten suchen diese Grenzen eher methodologisch zu bestimmen, Publizisten sehen darin im Hinblick auf die Gewaltenteilung mehr eine Kompetenzfrage und mit Rücksicht auf das Demokratieprinzip nach Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG (‚Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus‘) zudem ein Legitimationsproblem.“
[3] „Die von Zivilisten gebildete Alternative zwischen Markt und Plan ist dem Publizisten mit der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit eine Selbstverständlichkeit.“
[3] „Die Einführungsvorlesung ist ja bei uns, wenigstens in den Sommersemestern, aufgeteilt zwischen einem Publizisten, einem Zivilisten, einem Kriminalisten.“
[3] „Die Rechtswissenschaft ist eine Einheit, und es ist gerade bei Themen, wie Sie sie hier behandeln und wie sie morgen und am Samstag auf der Zivilrechtslehrertagung in Schlangenbad behandelt werden, notwendig, daß Publizisten und Zivilisten zusammenarbeiten.“
[3] „Es gehört zu den tradierten Überzeugungen, Labands Werk habe ‹mehr als eine Generation deutscher Publizisten vollständig beherrscht›.“
Übersetzungen:


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